Der Bologna-Prozess zielt darauf auf, einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum (European Higher Education Area - EHEA) einzurichten und die europäischen Hochschulsysteme zu harmonisieren.
Der Prozess wurde 1999 gestartet, indem die Bildungsminister*innen von 29 europäischen Ländern die Bologna-Deklaration (PDF 22 KB) unterzeichneten. Heute beteiligen sich 47 europäischen Staaten am Bologna-Prozess.
Um den Fortschritt des Bologna-Prozesses zu evaluieren und neue Schwerpunkt für die kommenden Jahre zu setzen, finden regelmäßig Bologna-Nachfolgekonferenzen statt.
2009 wurden in Leuven die Prioritäten in der Hochschulbildung für die Dekade bis 2020 ("Bologna 2020") formuliert:
2010 wurde der europäische Hochschulraum (EHR) bei der Jubiläumskonferenz in Budapest und Wien offiziell gestartet und über die bisherigen Erfolge des Bologna-Prozesses Bilanz gezogen.
Bis 2020 ("Bologna 2020") besteht die Aufgabe nun darin, die bisher vereinbarten Ziele und Prioritäten zu konsolidieren und zu stärken.
Der durch den Bologna Prozess initiierte Europäische Hochschulraum soll wesentlich zur Europäisierung und Internationalisierung des österreichischen tertiären Bildungssektors beitragen. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Hochschulen im europäischen und globalen Kontext steht dabei im Mittelpunkt. Sie soll u.a. durch die Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden und des wissenschaftlichen Personals erreicht werden.
Die FH Campus Wien betrachtet die Entwicklung einer europäischen Wissensgesellschaft und Initiativen wie “Lebenslanges Lernen“ als wichtige Impulse für die Entfaltung ihrer Potentiale, in erster Linie in der akademischen Qualität, aber auch bei unserer internationalen Vernetzung, Wettbewerbsfähigkeit, Profilierung und Sichtbarkeit. In diesem Zusammenhang freuen wir uns, Teil des Erasmus+ Programms zu sein und für die Periode 2021-2027 die Erasmus Charter zuerkannt bekommen zu haben.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der/die Verfasser*in; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.