Europäischer Hochschulraum

Bologna

Der Bologna-Prozess zielt darauf auf, einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum (European Higher Education Area - EHEA) einzurichten und die europäischen Hochschulsysteme zu harmonisieren.

Der Prozess wurde 1999 gestartet, indem die Bildungsminister*innen von 29 europäischen Ländern die Bologna-Deklaration (PDF 22 KB) unterzeichneten. Heute beteiligen sich 47 europäischen Staaten am Bologna-Prozess.

Wichtigste Ziele der Bologna-Deklaration:

  • Einführung eines gestuften Studiensystems (drei Hauptzyklen: Bachelor, Master, Doktorat/Phd)
  • Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
  • Einführung eines Leistungspunktesystems (ECTS)
  • Förderung der Mobilität
  • Vereinfachung der Anerkennung, u. a. durch die Verwendung des Diploma Supplements

Ergänzende Ziele:

  • Förderung der Europäischen Kooperation im Bereich der Qualitätssicherung
  • Förderung der europäischen Dimension im Bereich der Hochschulbildung
  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit
  • Internationale Beschäftigungsfähigkeit

 

Um den Fortschritt des Bologna-Prozesses zu evaluieren und neue Schwerpunkt für die kommenden Jahre zu setzen, finden regelmäßig Bologna-Nachfolgekonferenzen statt.

2009 wurden in Leuven die Prioritäten in der Hochschulbildung für die Dekade bis 2020 ("Bologna 2020") formuliert:

  • Soziale Dimension: Gerechtigkeit beim Hochschulzugang und bei der Vollendung des Studiums
  • Lebenslanges Lernen
  • Beschäftigungsfähigkeit/Employability
  • Studierendenzentriertes Lernen und der Lehrauftrag der Hochschulen
  • Bildung, Forschung und Innovation
  • Internationale Offenheit
  • Mobilität
  • Datenerhebung
  • Multidimensionale Transparenzinstrumente
  • Finanzierung

2010 wurde der europäische Hochschulraum (EHR) bei der Jubiläumskonferenz in Budapest und Wien offiziell gestartet und über die bisherigen Erfolge des Bologna-Prozesses Bilanz gezogen.

Bis 2020 ("Bologna 2020") besteht die Aufgabe nun darin, die bisher vereinbarten Ziele und Prioritäten zu konsolidieren und zu stärken.

Der Bologna-Prozess und Europäische Hochschulraum in Österreich

Der durch den Bologna Prozess initiierte Europäische Hochschulraum soll wesentlich zur Europäisierung und Internationalisierung des österreichischen tertiären Bildungssektors beitragen. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Hochschulen im europäischen und globalen Kontext steht dabei im Mittelpunkt. Sie soll u.a. durch die Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden und des wissenschaftlichen Personals erreicht werden.

ERASMUS Policy Statement

Die FH Campus Wien betrachtet die Entwicklung einer europäischen Wissensgesellschaft und Initiativen wie “Lebenslanges Lernen“ als wichtige Impulse für die Entfaltung ihrer Potentiale, in erster Linie in der akademischen Qualität, aber auch bei unserer internationalen Vernetzung, Wettbewerbsfähigkeit, Profilierung und Sichtbarkeit. In diesem Zusammenhang freuen wir uns, Teil des Erasmus+ Programms zu sein und für die Periode 2021-2027 die Erasmus Charter zuerkannt bekommen zu haben.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der/die Verfasser*in; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

ERASMUS Policy Statement
pdf, 127 KB
ERASMUS Charta für die Hochschulbildung 2021-2027
pdf, 1 MB