Zwischen der FH Campus Wien und der/dem Studierenden wird vor Beginn des Studiums ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Mit diesem wird das Ausbildungsverhältnis zwischen der/dem Studierenden und der FH Campus Wien begründet und es wird festgelegt, welcher Studien- bzw. Lehrgang mit welchem akademischen Abschluss innerhalb der vorgegebenen Regelstudiendauer und unter welchen Bedingungen absolviert werden kann.
Nach dem absolvierten Auswahlverfahren wird den Bewerber*innen, welchen die FH Campus Wien einen Ausbildungsplatz anbieten kann, ein Ausbildungsvertrag in 2-facher Ausfertigung zur Unterschrift vorgelegt. Mit Vorlage des Ausbildungsvertrags werden auch sämtliche Vertragsgrundlagen wie interne Richtlinien und Regelwerke zur Verfügung gestellt. Damit bietet die FH Campus Wien der Bewerberin/dem Bewerber einen Ausbildungsplatz an.
Mit Zusendung des Ausbildungsvertrags in 2-facher Ausfertigung fordert die FH Campus Wien die Bewerberin/den Bewerber auf, ein Exemplar des Ausbildungsvertrages unterschrieben wieder an die FH Campus Wien zu retournieren. Der Ausbildungsvertrag ist damit unter der Bedingung abgeschlossen, dass die/der Studierende der Verpflichtung zur Einzahlung der Studienbeiträge vollständig und fristgerecht nachkommt. Erst mit Bezahlung der Studienbeiträge für das erste Semester wird der Studienplatz von Seiten der FH Campus Wien garantiert. Werden die vorgeschriebenen Studienbeiträge nicht fristgerecht eingezahlt, so wird der Studienplatz eine*r anderen Bewerber*in angeboten.
Der Ausbildungsvertrag wird periodisch überarbeitet, wobei immer die Version des Ausbildungsvertrags individuell gilt, welche von der/dem Studierenden und der FH Campus Wien unterzeichnet wurde. Hier finden Sie Muster der derzeit gültigen Ausbildungsverträge für die ordentlichen Bachelor- und Masterstudiengänge sowie für die Weiterbildungsprogramme und Akademischen Hochschullehrgänge der FH Campus Wien. Weiters finden Sie eine Widerrufsbelehrung inklusive eines Muster-Widerrufsformulars in Bezug auf den Ausbildungsvertrag.
Das Fachhochschulgesetz (FHG) ist wesentliche Gesetzesgrundlage im Fachhochschulbereich. Für die Akkreditierung von hochschulischen Bildungseinrichtungen bzw. Studien ist die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) zuständige Behörde. Zu den Aufgaben der AQ Austria zählt auch die kontinuierliche begleitende Aufsicht akkreditierter hochschulischer Bildungseinrichtungen und Studien.
Fachhochschulgesetz, BGBl.Nr. 340/1993 idgF (gültig ab 1. Jänner 2021)
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, BGBl.Nr. I Nr. 74/2011 idgF
Fachhochschul-Akkreditierungsverordnung 2021 (gültig ab 15. Juli 2021)
Fachhochschul-Akkreditierungsverordnung 2019 (gültig ab 1. Februar 2019 bis 14. Juli 2021)
Fachhochschul-Akkreditierungsverordnung 2015 (gültig ab 1. Juli 2015 bis 31. Jänner 2019)