Betriebsrat

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft und der einzelnen Arbeitnehmer*innen gegenüber der Geschäftsführung. Er informiert, steuert, kommuniziert und erfüllt eine Brückenfunktion. Den Mitgliedern des Betriebsrats ist Diskretion und Verschwiegenheit über die persönlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer*innen nicht nur eine Verpflichtung sondern auch ein Bedürfnis. Die rechtlichen Grundlagen der Betriebsratstätigkeit sind im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt.


Vorsitzender

Stellvertretende Vorsitzende

Weitere Betriebsrät*innen