Nostrifizierung

Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Studiums durch die*den Akademische*n Leiter*in.

Das bedeutet die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss, das Recht auf Führung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades und die Berechtigung zur Ausübung jener Berufe, die in Österreich mit diesem Studienabschluss verbunden ist.

Innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz ist eine Nostrifizierung nicht erforderlich, da der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt ist und die Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang haben.

Für die Zulassung zu einem weiterführenden Studium ist die Nostrifizierung grundsätzlich nicht erforderlich.

Alle Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Abschluss- bzw. Diplomurkunde immer im Original.
Von fremdsprachigen Urkunden sind autorisierte deutsche oder englische Übersetzungen vorzulegen.
Sämtliche ausländische Dokumente müssen, sofern dies nach internationalen Vereinbarungen erforderlich ist, ordnungsgemäß beglaubigt sein. (siehe Frage: Was ist eine Beglaubigung?)

  1. Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin*des Antragstellers in Österreich erforderlich ist
  2. Lebenslauf (kurz, mit besonderer Berücksichtigung des bisherigen Bildungsganges)
  3. Geburtsurkunde und allfällige Urkunden über Namenswechsel (z.B. Heiratsurkunde), wenn die Studiennachweise auf einen früheren Namen lauten
  4. Staatsbürgerschaftsnachweis
  5. Reisepass oder Lichtbildausweis
  6. Urkunde über den Abschluss des Studiums und über die Verleihung des akademischen Grades
  7. Curriculum des ausländischen Studiums
  8. Optional: möglichst detaillierte weitere Unterlagen über das ausländische Studium, z.B. Studienbuch, Studienführer, Prüfungszeugnisse, Abschlussbescheinigungen, Praktikumsnachweise, ...
  9. Optional: Reifeprüfungszeugnis / Maturazeugnis bei Zusammenhang mit dem ausländischen Studium (verkürzte Studienzeit aufgrund einer Anrechnung von Vorstudienzeiten, …)


HINWEIS: Ausreichende Deutschkenntnisse sind für die Absolvierung von allfälligen Kompensationsmaßnahmen an der FH Campus Wien unbedingt erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist vor der Zulassung als außerordentliche*r Studierende*r vorzulegen. Somit kann mit der Absolvierung der Kompensationsmaßnahmen erst begonnen werden, wenn der Nachweis der ausreichenden Deutschkenntnisse erbracht wurde.
Gefordertes Deutschniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen:

  • B2-Niveau: Bachelorstudiengänge „Gesundheits- und Krankenpflege“*, „Soziale Arbeit“, „Radiologietechnologie“, „Diätologie“ und „Orthoptik“
  • C1-Niveau: Bachelorstudiengänge „Physiotherapie“, „Biomedizinische Analytik“ und „Hebammen“ sowie Studiengänge des Departements „Bauen und Gestalten“
  • C2-Niveau: Bachelorstudiengänge "Logopädie – Phoniatrie – Audiologie" und „Ergotherapie“

*Sonderregelung für Nostrifizierungsverfahren in der „Gesundheits- und Krankenpflege“ ab dem Wintersemester 2023/2024:
Als Beitrag zur Bekämpfung des Pflegenotstandes in Österreich ist auch die Vorlage eines Deutschnachweises auf B1-Niveau zusammen mit einem Nachweis über die aktive Belegung eines Deutschsprachkurses auf B2-Niveau für Nostrifizierungswerber*innen im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege ausreichend, damit sie mit der Absolvierung der Kompensationsmaßnahmen beginnen können. Diese Regelung gilt ab dem Wintersemester 2023/2024 und vorerst bis Ende des Sommersemesters 2025.
Folgende Nachweise werden insbesondere akzeptiert (beispielhafte Aufzählung für das Niveau B2):

  • Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandschule
  • Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung aus Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten
  • "ÖSD Zertifikat B2" des Österreichischen Sprachdiploms Deutsch
  • TestDaF – Test Deutsch als Fremdsprache – mit mindestens Niveaustufe TDN 4 in allen Teilprüfungen
  • "Goethe-Zertifikat B2" des Goethe-Instituts
  • telc Deutsch "telc Deutsch B2" oder "telc Deutsch B2 + Beruf"
  • Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) – zweite Stufe
  • Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) – zweite Stufe
  • ÖIF-Zertifikat B2 (Österreichischer Integrationsfonds)

 

 

Informationen zur Beglaubigung ausländischer Dokumente finden Sie hier im PDF.

Nein, ein Antrag auf Nostrifizierung kann unter der Voraussetzung, dass alle Unterlagen vorgelegt werden können, jederzeit gestellt werden.

Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Es wird gebeten, Anfragen bevorzugt per E-Mail zu stellen.

Kontakt:
nostrifizierung@fh-campuswien.ac.at
+43 1 606 68 77-2505

1. Schritt: Antragsteller*in: Abgabe Unterlagen

2. Schritt: Antragsteller*in: Rechnungsbegleichung   

3. Schritt: FH Campus Wien: Prüfung der Dokumente

4. Schritt: Antragsteller*in/FH Campus Wien: ggf. Kompetenzeinschätzung

5. Schritt: FH Campus Wien: Erstellung des Gutachtens

6. Schritt: FH Campus Wien: Versand des Gutachtens im Rahmen der Verständigung zur Beweisaufnahme

7. Schritt: Antragsteller*in: Möglichkeit zur Stellungnahme zum Gutachten   

8. Schritt: FH Campus Wien: Bescheid

9. Schritt: FH Campus Wien: Versand des Bescheids

10. Schritt: Antragsteller*in: Beschwerdemöglichkeit   

11. Schritt: Antragsteller*in: Bei positiv bedingtem Bescheid: Meldung beim Studiengang zur Absolvierung der Kompensationsmaßnahmen

Die Nostrifizierungstaxe beträgt € 150,–.

Sollte das Verfahren positiv bedingt beendet werden, sind einzelne Lehrveranstaltungen/ Praktika/ Seminare etc. zu absolvieren. Die genaue Anzahl der zu absolvierenden Kompensationsmaßnahmen ist individuell und kann im Vorhinein nicht angegeben werden.

Folgende Homepage kann Ihnen bei der Suche der richtigen Kontaktstelle helfen:

https://www.berufsanerkennung.at/

Downloads

Merkblatt Nostrifizierung
pdf, 312 KB

Kontakt

Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Es wird gebeten, Anfragen bevorzugt per E-Mail zu stellen.

nostrifizierung@fh-campuswien.ac.at

Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich Dienstag und Donnerstag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr unter +43 1 606 68 77 2505