22. Februar 2018
Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Im Rahmen der Campus Lectures IT-Security erläuterte Rechtsanwalt Nino Tlapak, wie ein Notfallplan bis dahin aussehen kann, wenn bisher noch keine Vorbereitungsschritte gesetzt wurden.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Datenschutz-Gesetzes am 25. Mai 2018 müssen Unternehmen ihre Prozesse ändern, um Compliance sicherzustellen. Dies bedeutet umfangreiche neue Pflichten für die Verantwortlichen und zieht bei Nichteinhaltung ein erhöhtes Strafmaß in Form von Geldbußen mit sich.
Wer diese Thematik rechtzeitig in Angriff genommen hat, der hat bereits vor über einem Jahr damit begonnen, seine Prozesse zu untersuchen und zu optimieren. Jetzt in den verbleibenden drei Monaten ein allumfassendes Großprojekt durchzuführen, sei laut Nino Tlapak von DORDA Rechtsanwälte kaum mehr umsetzbar – jetzt hieße es priorisieren. Tlapak betonte, dass Schwerpunkte gesetzt werden müssen, um kritische Systeme vorzuziehen und das Haftungsrisiko zu minimieren.
Als Hilfestellung präsentierte Tlapak eine Checkliste mit den zehn wichtigsten Vorbereitungs-Schritten bis Mai 2018. Im Rahmen eines Notfallplans sei die Verarbeitung von sensiblen Daten zu identifizieren und die Optimierung dieser Prozesse vorrangig zu behandeln.
Die anschließende Fragerunde und rege Diskussion mit den etwa 130 Gästen zeigte die Aktualität und das große Interesse an der Thematik.