26. Juni 2018
Düsentriebwerke, Zündkerzen, der Buchdruck oder die Erfindung des Penicillins. Diese großen Errungenschaften in der Menschheitsgeschichte basieren vornehmlich auf Neugier und dem skeptischen Hinterfragen, der wissenschaftlichen Vorgangsweise also. Und manche Entdeckung passierte aufgrund eines Fehlers, wie das Penicillin. Aber Fehler und Irrtümer in der Wissenschaft?
Martin Langer, Leiter der Studiengänge Risiko- und Sicherheitsmanagement, diskutierte bei einem hochkarätigen Science Talk zum Thema „Fehlerkultur in der Wissenschaft“. Unter der Moderation von KURIER-Wissenschaftsredakteurin Susanne Mauthner-Weber waren unter anderem Alfred Barth, Sigmund Freud Privatuniversität, Helmut Denk, vormaliger Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und Eberhard Widmann, der derzeitige Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften zu Gast.
Das Motto der Veranstaltung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung brachte die Erwartungen, die an Forscherinnen und Forscher und an die Wissenschaft gestellt werden, ans Licht. Fehler und Irrtümer seien gerade in der Wissenschaft nicht geduldet, was den hohen Druck bedingt, dem WissenschafterInnen ausgesetzt sind. Martin Langer: „Der Irrtum ist einerseits ein Motor für die Forschung, andererseits kann man sich als Wissenschafter aber kaum mehr Fehler leisten. Ein Grund dafür liegt im System, wo es unter dem Motto ,publish or perish‘ gilt, möglichst viel zu publizieren." Die Gesellschaft erwarte sich Lösungen für Probleme, gleichzeitig zähle in der Karriere oft nur die Anzahl der Publikationen. Fehler hätten dabei wenig Platz. Durch den hohen Druck im System könnte die wissenschaftliche Integrität untergraben werden, was immer wieder aufkommende Betrugsskandale zeigen würden.
Die weitere Diskussion beleuchtete die Abgrenzung von systematischem Betrug zu Fehlern und Kontrollmechanismen wie die Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI). Neben diesen sei von der Wissenschaft Selbstkontrolle gefragt, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehe.