8. März 2024

Soziale Arbeit erhält geschützte Berufsbezeichnungen

 

Mit dem neuen Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 ist es gelungen, klare gesetzliche Regelungen zu etablieren, die die Bezeichnungen „Sozialarbeiterin, Sozialarbeiter, Sozialarbeiter:in“ sowie „Sozialpädagogin, Sozialpädagoge, Sozialpädagog:in“ fortan schützen.

Studierende der Sozialen Arbeit

Der Gesetzesentwurf legt damit klar fest, welche Ausbildungen zum Führen dieser Berufsbezeichnungen berechtigen. Personen ohne adäquate Qualifikationen wird das Tragen dieser Berufsbezeichnungen künftig untersagt.

Department Soziales im Vorfeld beteiligt

FH-Prof. Mag. Dr. Josef Bakic, Studiengangsleiter des Bachelor Soziale Arbeit an der FH Campus Wien, bewertet das im Nationalrat beschlossene Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 als „historischen Moment in der Profession Soziale Arbeit“ und führt weiter aus: „Sozialarbeiter*innen heißen nun per Gesetz Sozialarbeiter*innen! Unsere Absolvent*innen dürfen nun einen geschützten Berufstitel tragen, ein Tag der Freude! Der Berufsverband der Sozialarbeiter*innen OBDS und die AK Wien haben hier maßgebliche Hebel in Bewegung gesetzt und das BM für Soziales hat dies dankenswerterweise aufgenommen. Ich freue mich, dass wir hier vom Department Soziales ebenfalls mitwirken durften. Als nächstes braucht es wohl ein umfassendes Berufsrecht und bedarfsgerechte Erhöhung der Studienplätze.“

Der Bezeichnungsschutz verdeutlicht den gesellschaftlichen Stellenwert der Sozialen Arbeit. Mit der Einführung des Bezeichnungsschutzes ist ein erster bedeutsamer Schritt hin zu einem Berufsgesetz zur weiteren Professionalisierung und zum Schutz in der Arbeit mit vulnerablen Gruppen gesetzt.

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