Master
Health Assisting Engineering
berufsbegleitend
Bislang hat sich der Einsatz von Telehealth in den Therapieberufen international vor allem in Regionen durchgesetzt, die durch eine starke Zersiedelung gekennzeichnet sind. Durch den Einsatz von Telekommunikationssystemen kann die örtliche Distanz überwunden und Therapie über die Ferne durchgeführt werden. In Zeiten in denen auch Therapeut*innen dazu angehalten sind, soziale Kontakte zu reduzieren und somit auch Patient*innen-Kontakte zu minimieren, kann Telehealth helfen, die Therapie aufrecht zu halten.
Um den spontanen Einstieg in das therapeutische Arbeiten unter der Zuhilfenahme von Online-Tools zu erleichtern, werden hier wesentliche Informationen übersichtlich dargestellt.
Teletherapie ist ein breit umfassender Begriff und meint sowohl Online-Konsultationen als auch den Einsatz von Systemen, welche mittels Sensorik eine Interaktion der Patient*innen mit dem System ermöglichen. Da es hier – aufgrund der aktuellen Situation – vorrangig um einen schnellen Einstieg geht, empfiehlt sich der Einsatz von Online-Konsultationen mit Hilfe von Videokonferenz, welche schnell zu erlernen sind und keinen Einsatz von zusätzlicher Hardware benötigen.
Stand: 29.7.2021
Selbstverständlich lassen sich nicht alle Therapiekonzepte ohne den physischen Kontakt mit Patient*innen/Klient*innen 1:1 durchführen (Jacobs et al., 2012), jedoch zeigt die wissenschaftliche Literatur, dass der Einsatz von Teletherapie in vielen Bereichen möglich ist. Vor allem die Selbstständigkeit der Patient*innen und ein Erlangen einer Mitverantwortung für ihren Therapieverlauf kann Teletherapie positiv beeinflussen.
Beispielsweise gibt es Belege für die Durchführbarkeit von Ergo- und/oder Physiotherapie über Teletherapie in den folgenden Bereichen (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
Ziehen Sie folgende Punkte unbedingt in Ihre Überlegungen bei der Auswahl von Patient*innen für die Tele-Konsultation mit ein:
Aktuell gibt es in Österreich noch nicht viele Anbieter*innen die mittels einer deutschsprachigen Software Online-Konsultationen ermöglichen, welche den Vorgaben der DSGVO entsprechen und einen sensiblen Umgang mit Patient*inneninformationen gewähren.
Folgende alphabetische Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
Die Plattformen sind für den Gesundheitsbereich entwickelt worden und halten nach eigenen Angaben die notwendigen technischen Verschlüsselungsstandards ein. Die Nutzung der Systeme ist einfach.
Die genannten US-Amerikanische Systeme (doxy.me, Signal) haben eine aktive Privacy Shield Mitgliedschaft. Sie verpflichten sich also dazu die Datenschutzregelungen der EU und der USA zur Verarbeitung von Patient*innendaten einzuhalten. Die übrigen Produkte sind in Europa bereits an die DSGVO gebunden.
Auch andere Tools können verwendet werden. Diese müssen jedenfalls der DSGVO entsprechen d.h. eine so genannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beinhalten. Das heißt, dass zwischen dem Rechner des Therapeuten/der Therapeutin und dem Zielrechner keine realistische Abhörmöglichkeit bestehen darf. Der Anbieter muss vertrauenswürdig sein und hohen Wert auf Datenschutz legen.
Weiters steht mit EvoCare (www.evocare.at) auch eine Methode der TeleTherapie zur Verfügung, welche seit 2014 in Österreich im Einsatz ist. Zur Anwendung ist eine Schulung notwendig, die aktuell in Form eines Kurz-Webinars durchgeführt werden kann.
Eine Liste von in Deutschland bereits von den Krankenkassen freigegebenen Tools finden Sie hier: https://www.kbv.de/media/sp/Liste_zertifizierte_Videodienstanbieter.pdf
Die meisten Software-Tools ermöglichen das Teilen Ihres Bildschirms mit ihrer*m Patient*in. Über diese Funktion können beispielsweise Bilder gezeigt werden oder Dokumente, in denen Übungsaufgaben erklärt werden gemeinsam durchbesprochen werden.
Die Informationen für diesen Abschnitt wurden größtenteils aus dem Dokument „Guide to a successful Video Consultation“ entnommen und ins Deutsche übersetzt. (Centre for Telemedicin and Tele Health Care Denmark www.telemedicin.rm.dk)
Teletherapie ist nach einer Aussendung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 31.3.2020 in Österreich unter der Maßgabe der Einhaltung fachlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen rechtlich zulässig, siehe auch: https://www.physioaustria.at/system/files/general/2020-0.203.645-1-a_-_hinausschrift_mtd-austria_31.03.2020_gabriele_jaksch-1_0.pdf
Ebenso ist auch im ASVG Gesetz §302.1a der Begriff Telerehabilitation als medizinische Maßnahme der Rehabilitation verankert.
Darüber hinaus kann Teletherapie, unter bestimmten Umständen für die Zeit der COVID-19 Pandemie, mit der ÖGK und weiteren Krankenkassen abgerechnet werden. Bezüglich weiterer Details informieren Sie sich auf der Website des jeweiligen Berufsverbandes.
Lena Rettinger, FH Campus Wien, Lehrende und Forschende Health Assisting Engineering
Franz Werner, FH Campus Wien, Studiengangsleiter Health Assisting Engineering
Philipp Neurohr, Neurohr Bytes Software e.U.