BMI Evaluierung Gewaltschutzgesetz 2019

Projektlaufzeit: Mai bis August 2022

In Österreich kommt es beinahe jede Stunde zu einem Betretungs- und Annäherungsverbot (BV/AV), wobei die Dunkelziffer bei Gewalt in der Privatsphäre aller Wahrscheinlichkeit nach höher ist. Die im Jahr 2020 in Kraft getretene Novelle des Gewaltschutzgesetzes 2019 soll zu einer Verbesserung des Opferschutzes im Bereich Gewalt in der Privatsphäre beitragen. Da eine begleitende Evaluierung der Maßnahme gesetzlich vorgesehen ist, wurde das Zentrum für Sozialforschung und Wissenschaftsdidaktik (ZSW) und die FH Campus Wien vom Bundesministerium für Inneres (BMI) beauftragt, gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BK) eine qualitative und quantitative Evaluierung der neuen Maßnahmen des Gewaltschutzgesetztes durchzuführen. Während sich das BK für den quantitativen Teil der Studie verantwortlich zeichnet, wird der qualitative Teil von ZSW und FH Campus Wien in Kooperation durchgeführt. Für die quantitative Evaluierung werden Gewaltschutzzentren, Beratungsstellen für Gewaltprävention und Präventionsbedienstete der Polizei mittels Online-Fragebögen befragt. Die erhobenen Daten werden analysiert, aufbereitet und deskriptiv ausgewertet. Im qualitativen Teil werden Fokusgruppen mit Vertreter*innen aus den Bereichen aus eben jenen Bereichen inklusive der Kinder- und Jugendhilfe geführt.

Forschungsziel

  • Das Ziel ist, bisherige Erfahrungswerte aus der Praxis zu erfassen und mögliche Lücken aufzuzeigen.

Fördergeber*innen bzw. Auftraggeber*innen

BMI

Kooperationspartner*innen

ZSW

Ziele für nachhaltige Entwicklung der UNO

Gesundheit und Wohlergehen

Frieden Gerechtigkeit und starke Institutionen

Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

Projektleitung

Mag.Sandra Messner

Externe Projektleitung