Fachliche Zugangsvoraussetzung
Sie benötigen die allgemeine Universitätsreife, nachgewiesen durch
- ein österreichisches Reifezeugnis (AHS, BHS, Berufsreifeprüfung) oder
- ein österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für die jeweilige Studienrichtungsgruppe oder
- ein gleichwertiges ausländisches Zeugnis oder
- eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums mit 180 ECTS-Credits an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
oder eine einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfung. Es gelten die Bestimmungen des FHStG §4.
Weiterführende Details
Studienberechtigungsprüfung
Folgende Pflichtfächer von Studienberechtigungsprüfungen für universitäre Studienrichtungen gelten – neben einem Aufsatz über ein allgemeines Thema (Deutsch) – als fachliche Zugangsvoraussetzung für den gegenständlichen Studiengang (lt. §64a UG 2002):
- Biologie und Umweltkunde
- Chemie 2
- Englisch 2
- Mathematik 1
- Physik 1
Die Studienberechtigungsprüfung hat eine Kombination von mindestens drei der angeführten Fächer zu beinhalten. Englisch 2 (entspricht der Kompetenzstufe B2) muss in jedem Fall durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Bei Abweichungen in der Fächerkombination entscheidet die Studiengangsleitung.
Einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfung
Die Abschlüsse folgender Ausbildungen sind als einschlägige berufliche Qualifikation festgelegt:
- Lehrberufsgruppen (lt. WKO 2018)
- Chemieverfahrenstechnik
- Drogist*in
- Labortechnik
- Pharmatechnologie
- Pharmazeutisch kaufmännische Assistenz
- Physiklaborant*in
- Textilchemie
- Berufsbildende Mittlere Schulen
- Fachschule für Chemie
- Fachschule für Textilchemie
- Fachschule für Chemische Betriebstechnik
- Gesundheitsberufe
- Diplom im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege
- Diplom im medizinisch-technischen Fachdienst
Für alle einschlägig beruflichen Qualifikationen ist die Zusatzprüfung Englisch 2 (entspricht der Kompetenzstufe B2) notwendig. Zusatzprüfungen sind vor Aufnahme des Studiums, jedenfalls vor Eintritt in das zweite Studienjahr abzulegen.
Gleichzuhaltende Qualifikationen werden nach Prüfung durch die Studiengangsleitung genehmigt.
Sprachliche Zugangsvoraussetzung
Das erforderliche Sprachniveau gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) beträgt mindestens
Sonstige Zugangsvoraussetzung
Nach Zusage eines Studienplatzes sind zusätzliche Eignungsnachweise notwendig:
- Erste-Hilfe-Kenntnisse: Kurs mit mindestens 16 UE (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Unbescholtenheit (Strafregisterauszug - nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- Hepatitis-B-Impfung (mindestens die ersten beiden Teilimpfungen)